Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden ab dem 01.01.2023 nicht mehr in Papierform durch den Arbeitnehmer eingereicht, sondern müssen vom Arbeitgeber digital von den zentralen Servern der gesetzlichen Krankenversicherung abgerufen werden. Hierfür kan eine digitale Lohnsoftware genutzt werden, oder alternativ eine lizensierte Zeiterfassungssoftware.
Die
timeCard Zeiterfassung von REINER SCT ist offiziell lizensiert für die Anforderung der eAU und kann Sie bei der Abwicklung des Prozesses unterstützen.
Optimiert werden Ihre Arbeitsabläufe durch die Erweiterung
timeCard AU, die den automatisierten Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Krankmeldungen lassen sich mit der
timeCard AU so mit wenigen Klicks einfach und sicher in der gewohnten timeCard Umgebung verwalten!
Um timeCard AU zu implementieren und einzurichten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Lizenzen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen!
Jahreslizenz 500 Mitarbeiter